Über Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO).
Er ist
- umfassend ausgebildet und hoch qualifiziert
 - unabhängig und loyal
 - zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet und berechtigt
 - nicht befugt, widerstreitende Interessen zu vertreten
 - berufshaftpflichtversichert.