Über Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO).
Er ist
- umfassend ausgebildet und hoch qualifiziert
- unabhängig und loyal
- zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet und berechtigt
- nicht befugt, widerstreitende Interessen zu vertreten
- berufshaftpflichtversichert.